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Nutzungsbedingungen

Stand: 17.10.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Patrick Himmelhaus
Marketing, vertrieb & Digitalisierung
[Straße und Hausnummer der Geschäftsanschrift – in config.php bei 'anbieter_strasse' eintragen]
[PLZ und Ort der Geschäftsanschrift – in config.php bei 'anbieter_ort' eintragen]
Deutschland
E-Mail: info@sorqa.de

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Web-App „SORQA“ (im Folgenden „App“) durch alle Personen, die dafür einen Zugang erhalten haben (im Folgenden „Nutzer“). Anbieter der App ist der oben Genannte (im Folgenden „Anbieter“).

(2) Die App dient der Dokumentation von Sortieranalysen in der Abfall- und Recyclingwirtschaft. Die App dokumentiert Sortieranalysen im Auftrag von Kunden des Anbieters; der Kunde, für den eine Sortieranalyse dokumentiert wird, heißt im Folgenden „Auftraggeber“.

(3) Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nicht. Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber (z. B. Auftrag, Vertrag zur Auftragsverarbeitung) bleiben unberührt und gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Leistungen

(1) Die App dient der Erfassung von Sortiernummern, Wägungen, Zählungen, Altersbestimmungen, Fotos, Zeiten, Schichten und Problemen sowie dem Export dieser Daten für den Auftraggeber.

(2) Die Nutzung ist für Nutzer kostenlos. Ein Anspruch auf einen Zugang oder auf bestimmte Funktionen besteht nicht.

§ 3 Zugang und Anmeldung

(1) Jeder Zugang ist persönlich und gehört genau einer Person. Er darf nicht an andere weitergegeben oder mit anderen geteilt werden. Wer für andere Personen Daten erfasst, braucht dafür einen eigenen Zugang.

(2) Ein Zugang kann gleichzeitig auf höchstens einem Handy oder Tablet und einem PC angemeldet sein. Meldet sich jemand mit demselben Zugang auf einem weiteren Gerät derselben Art an, endet die ältere Anmeldung automatisch.

(3) Nutzer halten ihr Passwort geheim, wählen ein Passwort, das sie nicht anderswo verwenden, und hinterlegen eine eigene, gültige E-Mail-Adresse. Besteht der Verdacht, dass jemand anderes das Passwort kennt, ändern Nutzer es sofort und informieren ihren Sortierleiter oder den Anbieter.

(4) Sortierleiter und Administratoren legen Zugänge an, ordnen sie Gruppen mit bestimmten Rechten zu, setzen Passwörter zurück und können Geräte abmelden oder Zugänge deaktivieren.

§ 4 Pflichten der Nutzer

(1) Nutzer verwenden die App nur für die Sortieranalyse, für die sie den Zugang erhalten haben, und erfassen Daten wahrheitsgemäß und sorgfältig.

(2) Nutzer fotografieren nur Behälter, Lampen und andere Sortiergüter, das Wägegut und Etiketten. Personen werden nicht fotografiert. Auch Gesichter, Kfz-Kennzeichen, Namensschilder und fremde Unterlagen dürfen auf Fotos nicht zu erkennen sein, weil sonst das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz der abgebildeten Personen betroffen sind. Ist das versehentlich passiert, wird das Foto nicht verwendet und gelöscht; Nutzer melden das ihrem Sortierleiter.

(3) Unzulässig sind insbesondere: Versuche, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder auf fremde Zugänge oder Projekte zuzugreifen, automatisierte Massenabfragen, das Hochladen von Schadsoftware sowie die Weitergabe von Daten aus der App an Unbefugte.

(4) Alle Daten aus der App, insbesondere Ergebnisse, Fotos und Daten des Auftraggebers und seiner Kunden, sind vertraulich zu behandeln, auch nach dem Ende der Nutzung.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb, schuldet Nutzern aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartung, Updates, Störungen beim Hoster oder im Mobilfunk- und WLAN-Netz können die Nutzung zeitweise einschränken. Zusagen gegenüber dem Auftraggeber regelt der Vertrag mit ihm.

(2) Eingaben, die wegen eines Netzaussetzers nicht ankommen, speichert die App auf dem Gerät zwischen und sendet sie nach. Nutzer prüfen bei Hinweisen der App, ob ihre Eingaben gespeichert wurden.

§ 6 Daten, Fotos und Rechte

(1) Alle in der App erfassten Daten einer Sortieranalyse, einschließlich der Fotos, stehen ausschließlich dem jeweiligen Auftraggeber zu. Der Anbieter verarbeitet sie nur im Auftrag und nach den Weisungen des Auftraggebers, um die App zu betreiben und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Er nutzt sie nicht für eigene Zwecke und gibt sie ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weiter. Nutzer erwerben an diesen Daten keine eigenen Rechte.

(2) Das Recht an einem Foto (Lichtbild- bzw. Urheberrecht) entsteht bei der Person, die es aufnimmt, und kann nicht übertragen werden. Mit dem Hochladen eines Fotos räumen Nutzer deshalb dem jeweiligen Auftraggeber das einfache, unentgeltliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Foto für Dokumentation, Auswertung, Berichte und Nachweise zu nutzen, insbesondere es zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (z. B. zuschneiden, verkleinern, beschriften) und zusammen mit den Ergebnissen an Dritte weiterzugeben, denen der Auftraggeber die Ergebnisse zur Verfügung stellt (z. B. Rücknahmesysteme, Hersteller, Prüfer). Der Auftraggeber darf dieses Recht an solche Dritte weiter einräumen.

(3) Dem Anbieter räumen Nutzer dasselbe Recht ein, soweit er es braucht, um die Fotos im Auftrag des Auftraggebers zu speichern, aufzubereiten, auszuwerten und bereitzustellen.

(4) Die Rechte nach Absatz 2 und 3 bleiben bestehen, wenn der Zugang gelöscht wird oder die Mitarbeit endet. Die Fotos werden ohne Nennung des Namens der fotografierenden Person verwendet. Stehen die Rechte an den Fotos schon aufgrund eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses dem Arbeitgeber oder Auftraggeber zu, bleibt das unberührt; diese Bedingungen ergänzen es.

(5) Nutzer laden nur Fotos hoch, die sie selbst bei der Sortieranalyse aufgenommen haben.

(6) Die App selbst (Programm, Gestaltung, Texte) bleibt geistiges Eigentum des Anbieters. Nutzer erhalten nur das Recht, sie im Rahmen dieser Bedingungen zu verwenden.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, zumal die App Nutzern unentgeltlich überlassen wird.

(3) Diese Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung gegenüber dem Auftraggeber regelt der Vertrag mit ihm.

§ 8 Sperrung, Ende der Nutzung, Löschung

(1) Nutzer können die Nutzung jederzeit beenden und ihren Zugang löschen lassen; wer diesen Bedingungen nicht zustimmt, kann seinen Zugang direkt in der App löschen.

(2) Der Anbieter, Administratoren und Sortierleiter können Zugänge deaktivieren oder löschen, insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen, bei geteilten Zugängen oder wenn die Mitarbeit an der Sortieranalyse endet.

(3) Erfasste Sortierdaten bleiben nach dem Löschen eines Zugangs erhalten, weil der Auftraggeber sie für seine Dokumentation braucht. Der Name steht dort weiter als Bearbeiter. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.

§ 9 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. neue Funktionen oder geänderte Rechtslage) und die Änderung für Nutzer zumutbar ist. Die App zeigt geänderte Bedingungen beim nächsten Aufruf an. Ohne Zustimmung ist eine weitere Nutzung nicht möglich; der Zugang kann dann gelöscht werden.

§ 10 Datenschutz

Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht in den Datenschutzhinweisen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Version 2026-10-17.1